Studienbewerberinnen und -bewerber, die ihre Studienqualifikation nicht an einer deutsch- sprachigen Einrichtung erworben haben, müssen vor Beginn des Studiums an Hochschulen in der Bundesrepublik hinreichende deutsche Sprachkenntnisse nachweisen.
Durch die DSH wird die sprachliche Studierfähigkeit in den folgenden Fertigkeiten geprüft: Verstehen und Verarbeiten eines Hörtextes (HV), Verstehen und Verarbeiten eines Lesetextes (LV) und wissenschaftssprachlicher Strukturen (WS), vorgabenorientierte Textproduktion (TP). Die mündliche Prüfung ist obligatorischer Bestandteil der DSH.
Wie ist die Prüfung aufgebaut?
Schriftliche Prüfung | Verstehen und Verarbeiten eines Lesetextes und wissenschaftssprachlicher Strukturen | 90 Minuten einschließlich Lesezeit |
Verstehen und Verarbeiten eines Hörtextes | 10 Minuten nach dem ersten Vortrag und 40 Minuten nach dem zweiten Vortrag. Die Vortragszeit selbst und eventuelle Vorentlastungen werden nicht | |
Schriftlicher Ausdruck | 70 Minuten | |
Mündliche Prüfung | Mündlicher Ausdruck | 40 Minuten (20 Minuten Vorbereitungszeit + 5 Minuten Kurzvortrag + 15 Minuten Gespräch) |
Wie läuft die mündliche Prüfung ab?
Mündliche Prüfung DSH | ||
1.Teil | Vorbereitungszeit auf den Kurzvortrag | 20 Minuten |
2.Teil | Kurzvortrag | 5 Minuten |
3.Teil | Gespräch bzw. Dialog mit den Prüfer*innen | 15 Minuten |
a) Durchführung: Die Dauer der mündlichen Prüfung beträgt maximal 20 Minuten, die Vorbereitungszeit auf den Kurzvortrag beträgt ebenfalls 20 Minuten. Zur Vorbereitung des Kurzvortrags sind einsprachige Wörterbücher zugelassen. Elektronische/ andere Hilfsmittel sind nicht zugelassen. Gruppenprüfungen sind nicht zulässig. b) Aufgaben: Die mündliche Prüfung besteht aus einem Kurzvortrag möglichst darstellender Art von maximal 5 Minuten und einem Gespräch von maximal 15 Minuten. Grundlage der mündlichen Prüfung (Vorgabe) sollte ein kurzer, nicht zu komplexer und sprachlich nicht zu schwieriger Text und/ oder ein Schaubild oder eine Grafik sein. Durch die Aufgaben soll sprachliches Handeln wie Darstellen, Zusammenfassen, Vergleichen, Begründen, Bewerten, Stellung nehmen etc. elizitiert werden.
Prüfungszeugnis DSH
Das Prüfungszeugnis weist das Gesamtergebnis aus mündlicher und schriftlicher Prüfung als DSH-3, DSH-2 oder DSH-1 aus. Erforderlich für die Zulassung zum Studium an der Universität ist in der Regel mindestens die DSH-2.
Gesamtergebnis | Zulassung | |
DSH-3 | Besonders hohe schriftliche und mündliche Fähigkeiten (Mindestens 82 % der Anforderungen sowohl in der schriftlichen Prüfung als auch in der mündlichen Prüfung) | Mit Erreichen der DSH-3 werden besonders hohe Deutschkenntnisse nachgewiesen. Die DSH-3 liegt über dem für die Zulassung oder Einschreibung erforderlichen Niveau. |
DSH-2 | Differenzierte schriftliche und mündliche Fähigkeit (Mindestens 67 % der Anforderungen sowohl in der schriftlichen Prüfung als auch in der mündlichen Prüfung) | Eine mindestens mit dem Gesamtergebnis DSH-2 bestandene DSH gilt als Nachweis der sprachlichen Studierfähigkeit für die Zulassung oder Einschreibung zu allen Studiengängen und Studienabschlüssen an allen Hochschulen. |
DSH-1 | Grundlegende schriftliche und mündliche Fähigkeiten (Mindestens 57 % der Anforderungen sowohl in der schriftlichen Prüfung als auch in der mündlichen Prüfung) | Soweit eine Hochschule für bestimmte Studienzwecke von DSH-2 abweichende geringere sprachliche Anforderungen festgelegt hat, hat eine darauf beruhende Zulassung oder Einschreibung keine bindende Wirkung für eine Zulassung oder |
Einschreibung bei einem Wechsel des Studiengangs an derselben Hochschule oder für die Zulassung oder Einschreibung an einer anderen Hochschule, falls dafür andere sprachliche Anforderungen festgelegt sind. |
Bei der Vorbereitung des Kurzvortrags und in der schriftlichen Prüfung ist ein einsprachiges Wörterbuch Deutsch-Deutsch zugelassen. Elektronische/ andere Hilfsmittel sind nicht zugelassen.
Wiederholung der Prüfung
Die DSH kann wiederholt werden. Die Anzahl der Prüfungsversuche ist nicht begrenzt.