Anerkennung und Gleichwertigkeit
Wie in den meisten Ländern ist auch in Deutschland die Schulbildung für die berufliche Zukunft sehr wichtig. Die meisten Unternehmen erwarten von Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einen Schulabschluss und eine abgeschlossene Berufsausbildung.
Sie können Ihren ausländischen Schulabschluss in Deutschland anerkennen lassen. Für die Anerkennung sind die Zeugnisanerkennungsstellen der Bundesländer zuständig. Dort können Sie einen Antrag stellen. Die Zeugnisanerkennungsstelle prüft die Gleichwertigkeit Ihres Schulabschlusses mit einem deutschen Schulabschluss. Wenn Ihr Schulabschluss gleichwertig ist, erhalten Sie eine Bescheinigung über die Gleichwertigkeit. Die zuständige Zeugnisanerkennungsstelle finden Sie in der Datenbank anabin der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB).
Für die Anerkennung ausländischer Qualifikationen sind – je nach Ziel – eine Vielzahl unterschiedlicher Stellen in den Ländern zuständig. Diese Stellen können die ZAB um ein Gutachten im konkreten Einzelfall oder um allgemeine Informationen über das betreffende Land und sein Bildungssystem bitten. Diese Informationen sind auch über die Datenbank ‘anabin’ zugänglich.
Für Inhaber/innen eines ausländischen Hochschulabschlusses stellt die ZAB auf Antrag eine individuelle Zeugnisbewertung aus. Vor allem Migrantinnen und Migranten, die in Deutschland arbeiten wollen, können von diesem Service profitieren, da nicht für jede berufliche Qualifikation eine staatliche Anerkennungsstelle existiert.
Inhaber eines ausländischen Berufsabschlusses, der in Deutschland einer zweijährigen schulischen Berufsausbildung entspricht, können sich die Gleichwertigkeit bestätigen lassen. Der Gleichwertigkeitsbescheid ermöglicht Arbeitgebern und Arbeitsvermittlungen, die ausländische Berufsqualifikation richtig einzuordnen und erleichtert damit den Zugang zum Arbeitsmarkt. Gleichwertigkeitsbescheide werden von dem Bundesland ausgestellt, in dem die Arbeitsaufnahme geplant ist. Einige Bundesländer haben diese Aufgabe der ZAB übertragen.
Was bieten wir Ihnen auf diesem Weg ?
Ihre Unterlagen werden von unseren Experten auf diesem Gebiet geprüft und dann der für Sie am besten geeignete Antrag gestellt. Nach dem Ergebnis des Gleichwertigkeitsantrages wird der für Sie am besten geeignete Arbeitsplatz gefunden werden.
Eine grundlegende Voraussetzung dieses Prozesses ist die „Deutsche Sprache“. Wir werden Sie mit unseren erfahrenen Lehrkräften unterstützen, damit Sie so schnell wie möglich das gewünschte/benötigte Niveau erreichen.
● Beratung und Unterstützung während des Visumverfahrens
● Vorbereitung und Übersetzung der nötigen Unterlagen
● Unterstützung im Prozess der Anerkennung Ihrer beruflicher Qualifikationen
● Beratung zu allen Themen rund um das Thema “Deutschlernen”
● Nachhaltige erfolgreiche Integration im Arbeitsmarkt
● Schutz vor dubiosen Angeboten, Arbeitsausbeutung und Abhängigkeitsformen
Der Antrag auf Gleichwertigkeit ist ein langwieriger, mühsamer Prozess, der viel Geduld erfordert. Wenn Sie sich in diesem Prozess von einem professionelleren und erfahreneren Team begleiten lassen möchten, ist das IBZ Dortmund die richtige Adresse für Sie.